Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Scan Real Estate - Scarbata Immobilien erbringt ihre Dienste gegenüber ihrem Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart oder wiederholt werden müssen. Angestellte sowie sonstige Mitarbeiter der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien sind nicht befugt, ohne schriftliche Vollmacht oder Bestätigung mündliche wie schriftliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 2 Haftungsausschluss

Die von  Scan Real Estate - Scarbata Immobilien versandten Schreiben, insbesondere die in den Angeboten getroffenen Aussagen über Lage, Beschaffenheit, Größe und Konditionen der Immobilien bzw. der Grundstücke, wie die Zusicherung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Informationen werden der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien von Dritten übermittelt und sorgfältig aufbereitet. Scan Real Estate - Scarbata Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Abweichungen von genannten Angaben, Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angebote erfolgen freibleibend.

§ 3 Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung von Scan Real Estate - Scarbata Immobilien, gleich aus welchem Rechtsgrund, für unmittelbare, mittelbare, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, die durch, aufgrund oder im Zusammenhang oder der Nutzung der darin enthaltenen Inhalte entstehen, insbesondere entgangene Gewinne, Verluste, Verluste von Daten, Arbeitseinstellungen, Richtigkeit der Ergebnisse, Computerausfälle oder - störungen ist ausgeschlossen.

§ 4 Urheberrecht

Soweit keine schriftliche Bestätigung oder Vereinbarung getroffen wurde, sind alle graphischen Abbildungen, Buttons und Texte auf der Website, in Exposés, Plakaten und Broschüren, wie jegliche sonstige, ob elektronisch oder mechanisch, kopiert, verbreitet, ausgestellt, reproduziert oder übertragenen Form, Eigentum von Scan Real Estate - Scarbata Immobilien und somit nicht zur Kopierung, Duplizierung oder sonstiger Art und Weise freigeben.

§ 5 Vertraulichkeit

Sämtliche durch Scan Real Estate - Scarbata Immobilien erteilten Informationen und Unterlagen, ob in Schriftform, mündlich, elektronisch oder maschinell oder sonstiger Form, sind nur für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte durch eine unbefugte Weitergabe dieser Informationen oder Unterlagen an Dritte ein Vertrag, oder sonstige entgeltliche Leistungen entstehen, gleich zwischen wem und welcher Art, so ist vom Kunden die vereinbarte Provision in voller Höhe oder eine Ausgleichzahlung bzw. Entschädigung an Scan Real Estate - Scarbata Immobilien zu zahlen.

§ 6 Entstehen des Provisionsanspruchs

Scan Real Estate - Scarbata Immobilien erhält für den Nachweis einer Immobilie, eines Grundstücks, einer Fläche in einer Immobilie und einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrag oder für die Vermittlung eines Vertrages eine Provision gemäß nachstehender Sätze, sobald ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Die Immobilie, das Grundstück oder die entsprechende Fläche in einer Immobilie gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich Vorkenntnis gegenüber Scan Real Estate - Scarbata Immobilien geltend macht. Als Vermittlungsleistung der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien gilt bereits die auf separates Anfordern schriftlich oder mündlich übermittelten weiteren Informationen oder Unterlagen über eine bestimmte Immobilie. Weißt der Kunde nicht auf Vorkenntnisse schriftlich hin, so gilt das Angebot bzw. die Informationen als unbekannt. Sollte mit dem durch Scan Real Estate - Scarbata Immobilien nachgewiesenen Vertragspartner und dem Kunden oder einer dritten Person des Kunden (Verweis auf §5) ein anderer Vertrag als der von Scan Real Estate - Scarbata Immobilien angebotene zustande kommen, oder sollte mit dem Vertragspartner ein Vertag über eine von Scan Real Estate - Scarbata Immobilien nicht angebotene Gelegenheit zustande kommen, welche im wirtschaftlichen Sinn nur unwesentlich von dem von Scan Real Estate - Scarbata Immobilien angebotenen Geschäft abweicht, und das Ziel der Beauftragung der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien erfüllt, entsteht gleichwohl ein Provisionsanspruch. Gleiches gilt für den Abschluss eines Vertrages über eine von Scan Real Estate - Scarbata Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zu abweichenden Bedingungen und Konditionen des Ursprungsangebotes. In allen oben genannten Fällen kommt zwischen dem Kunden und der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien ein Maklervertrag zustande, womit der Provisionsanspruch bleibt. Dieser eben genannte Anspruch bleibt nach Abschluss des Vertrag auch dann bestehen, wenn die Vertragsparteien gleich aus welchem Grund beschließen, den Vertrag aufzuheben oder zu kündigen. Der Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Eintritt einer gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht erlischt.

§ 7 Nachfolgende und Mehrfachgeschäfte

Die nachfolgenden Bedingungen sind bindend und gelten bei Abschluss eines Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. Dritter, die in deren Auftrag handeln.

§ 7.1 Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn nach Abschluss eines Vertrages, welcher durch die Beratungs- oder Vermittlungsbemühungen der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien zustande gekommen ist, zwischen den Vertragsparteien weitere Verträge oder Vereinbarungen geschlossen werden, die zeitlich und wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem durch die Maklertätigkeit der Scan Real Estate - Scarbata Immobilien geschlossenen Vertrag stehen.

§ 7.2 Mehrfachgeschäfte

Sollte durch den Erhalt des Angebotes bzw. Informationen der Gesellschaft im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang von dem Kunden mehr als ein Vertrag abgeschlossen werden, so entsteht für den Abschluss eines jeden Vertrages unabhängig und gesondert ein Provisionsanspruch.

§ 8 Fälligkeit der Provision

Die Provision ist bei Abschluss eines Vertrages gemäß §6 verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zuzüglich der jeweils gesetzlichen MwSt. zu zahlen. Eine Kopie des Vertrag ist unverzüglich nach Abschluss an Scan Real Estate - Scarbata Immobilien zu übermitteln.

§ 9 Höhe der Provision

Die nachfolgend genannten Provisionssätze gelten mit Abschluss des Maklervertrages als vereinbart und sind vom Kunden an Scan Real Estate - Scarbata Immobilien zu zahlen.

§ 9.1 Miet- und Pachtverträge
§ 9.1 (a) Häuser-, Wohnungen-, Garagen,- Stellplätze

Für Häuser-, Wohnungen-, Garagen,- Stellplätze beträgt die Provision vom Mieter durch Maklertätigkeit für die Geschäftsgelegenheit die 2-fache Anzahl des monatlichen Mietpreises zuzüglich 19% MwSt. Fällig und verdient mit Abschluss des unterschriebenen Mietvertrages.

§ 9.1 (b) Büro-,Lager-,Hallen-, und Industrieflächen

Für Büro-, Lager-, Hallen-, Industrie- und Ladenflächen beträgt die Provision vom Mieter durch Maklertätigkeit für die Geschäftsgelegenheit die 3-fache Anzahl an Nettomonatsmieten zuzüglich 19% MwSt. Bei Abschluss eines Mietvertrags mit vereinbarter Staffelmiete errechnet sich die Provisionshöhe nach der Durchschnittsmiete der Mietvertragslaufzeit des Mietvertrags. Fällig und verdient mit Abschluss des unterschriebenen Mietvertrages.

§ 9.1 (c) Absprache

Individuelle Provisionsvereinbarungen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten oder Miethöhe, sind schriftlich, ob maschinell oder elektronisch, festzuhalten.

§ 9.2 Kaufverträge

§ 9.2 (a) Bei einem Gegenwert bis € 5 Millionen

Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 5 Millionen (Fünfmillionen Euro), ist bei Vertragsabschluss des notariell beurkundeten Kaufpreises eine Provision in Höhe von 5 % inklusive sämtlicher Nebenleistungen zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig.

§ 9.2 (b) Bei einem Gegenwert von mehr als € 5 Millionen

Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 5 Millionen (Fünfmillionen Euro) ist bei Vertragsabschluss des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen eine Provision in Höhe von 3% inkl. sämtlicher Nebenleistungen zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig.

§ 9.3 Erbbaurechtsverträge

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten bestimmt sich die Provision nach der Provisionsbemessung für Kaufverträge (siehe § 9.2), wobei der Wert nach den vorhandenen oder geplanten Aufbauten zuzüglich des zu ermittelnden Grundstückswerts zu berechnen ist.

§ 9.4 Übertragung von Gesellschafsanteilen oder -rechten

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder -rechten bestimmt sich die Provision nach der Provisionsbemessung für Kaufverträge (siehe § 9.2) wobei der Wert der Immobilie bzw. des entsprechenden Gesellschaftsanteils zu berechnen ist.

§ 9.5 Vereinbarung über An- und Vorkaufsrechte

Im Falle der Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten erhöhen sich die vorgenannten Provisionssätze um jeweils 1 % des geschätzten oder vereinbarten Wertes inklusive sämtlicher Nebenleistungen.

§ 10 Tätig werden für Dritte

Scan Real Estate - Scarbata Immobilien ist berechtigt, gleichzeitig für die Vertragsgegenseite, sowohl entgeltlich wie auch unentgeltlich beratend tätig zu sein oder zu werden. Die Unterrichtung eine beider Parteien ist nicht verpflichtend.

§ 11 Sonstiges

Gerichtstand ist Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt eine wirksamme Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.